Altervater's Blog – Familienleben in der Bibel

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Prozeß gegen Axel Hüls, der erste Tag. Fünf Verlierer: die Kinder und der Vater

mit 6 Kommentaren

“Die Kinder haben ihrem Vater ins Gefängnis Briefe geschrieben, wegen eines Kontaktverbots darf er ihnen nicht antworten. Sie würden ihren Vater gern sehen, räumt Katja H. ein, verreisen aber wollten sie keinesfalls mit ihm.” berichtet der Spiegel vom ersten Prozeßtag.

“Katja H. trennt sich im Mai 2009, im Juli präsentiert sie ihrer Familie einen neuen Lebensgefährten. Axel H. fordert nun das alleinige Sorgerecht – es folgen zwei Jahre Trennungs-Hick-Hack, wie es ihn ebenfalls millionenfach gibt: Der Vater muss ausziehen, die Kinder bleiben bei der Mutter, es gibt Umgangsregeln, wie oft der Vater wie lange die Kinder sehen darf,” - so schnell geht das: die Frau befindet über die Entwicklung des Mannes, kann einseitig feststellen, daß er komisch wird, sie trennt sich, hat zwei Monate später einen neuen Lebensgefährten, er muß ausziehen, die Kinder bleiben bei der Mutter, er wird reglementiert, wie oft er seine eigenen Kinder sehen darf.

“Der Alltag lässt sich mit dem Glauben des zunehmend intoleranten Christen nicht vereinen. Er habe sich ans Alte Testament gehalten, sagt Katja H., sie habe sich ihm unterordnen müssen. Sie habe keine Röcke, keine kurzen Haare tragen dürfen. Die Kinder sollten nicht mehr in den Kindergarten, nicht mehr in den Fußballverein, sondern nur noch miteinander spielen. Auf seiner Homepage verbreitet er seine eigenwillige Auffassung von Glauben…” - das reicht, um in Deutschland als Vater alle  Rechte zu verlieren, was einem aber bleibt ist die Unterhaltspflicht bis zur Erzwingungshaft bei nicht arbeiten.

Die Süddeutsche berichtet aus der Sicht der Frau: “Katja H., 31, gelernte Altenpflegerin, ist eine Frau, die tief im Christentum verwurzelt ist. Und vermutlich hat sie deshalb alles ziemlich lange ausgehalten. … Sie bekam das Sorgerecht für Jonas, 9, Benjamin, 7, Miriam, 5, und Lisa, 4. Und dann entführte ihr Mann die Kinder. 136 Tage lang, ohne Lebenszeichen. 136 Tage, in denen der Vater mit den Kindern durch Ägypten und den Sudan reiste. 136 Tage, in denen die Mutter zuhause verging vor Angst.”

Von einer Angst des Vaters, ohne Sorgerecht die Kinder zu verlieren, ist bei der Süddeutschen nicht die Rede; über die Mutter heißt es: “…kommen ihr schon nach ein paar Sätzen die Tränen. 136 Tage lang lebte Katja H. in einem leeren Haus, dessen Stille sie nicht aushielt. “Ich bin nicht in die Kinderzimmer gegangen und habe die Türen zugelassen”, berichtete sie bei ihrem einzigen öffentlichen Auftritt kurz nach der Rückkehr der Kinder. “Die leeren Betten, das Spielzeug, die Fußballfotos, die selbst gemalten Bilder, der Kickertisch, die Schulsachen, die Bücher – das zerriss mir das Herz.”

Ob der Vater solche Zeilen bekommen hätte? Durch eine staatliche Entscheidung hat er seine Kinder verloren, obwohl er sie (weder Kinder noch Frau) nicht geschlagen hat, er hat nicht getrunken, er hat seine Frau nicht betrogen. Wenn fundamentalistische Ansichten und Arbeitslosigkeit gepaart mit Arbeitsunlust zum Entzug des Sorgerechts führen würden – wieviele geschiedene islamische Väter gäbe es dann in Deutschland? Was gibt dem Staat hier in diesem Fall das Recht, dem Vater das Sorge-, das Aufenthaltsbestimmungs- und auch weitgehend das Umgangsrecht zu entziehen?

Wenn die Mutter mit den Kindern nach Ägypten gefahren wäre, hätte das niemand interessiert. Wenn die Mutter “komisch” geworden wäre, der Mann sich getrennt hätte, hätte zu 98% sie trotzdem die Kinder behalten.

Viele Väter, viele Männer, die noch nicht Vater sind, werden diesen Prozeß mit anderen Augen beobachten, als die Journalistin von der Süddeutschen das  tut. Welche Auswirkungen wird dieser Prozeß auf Männer haben?

“Am 8. September bekam Katja H. ihre Kinder zurück. Sie nahm sie am Flughafen Frankfurt in die Arme. Vorsichtig, abwartend, wie es die Psychologen geraten hatten. Die Kinder fragten: “Mama, warum weinst du?” Und Jonas war traurig, dass er sich von seinem Vater verabschieden musste. Die Kinder sind vier Monate danach wieder in der Schule, im Kindergarten. Körperlich ist alles gut, seelisch ist Jonas noch angeschlagen.”

Geschrieben von altervater

25. Januar 2012 um 01:10

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6 Antworten

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  1. Es ist schon phantastisch zu beobachten, wie blind und widersprüchlich menschenrechtsgläubige Menschen sind:
    Weil sie für “Gleichheit” sind (Art. 3 GG), fordern sie die Entrechtung von “Fundamentalisten”.
    Weil sie für “Glaubens- und Bekenntnisfreiheit” sind (Art. 4 GG), erklären sie “Fundamentalisten” für wahnsinnig.
    Weil sie für “Meinungsfreiheit” sind (Art. 5 GG), betreiben sie die Zensur aller Meinungsäußerungen von “Fundamentalisten”.
    Weil sie für das “natürliche Elternrecht” sind (Art. 6 GG), fordern sie ein Erziehungsverbot für “Fundamentalisten”, usw.
    Fazit: “Fundamentalisten” sind in den Augen der Menschenrechtsgläubigen offensichtlich keine Menschen, da solchen doch alle Menschenrechte entzogen werden wollten, die angeblich erst ein “menschenwürdiges” Leben ermöglichen sollen.
    Fazit 2: Menschenrechte sind antichristlich, wenn “Fundamentlismus” bedeutet, JESUS CHRISTUS und SEINE Lehre als Fundament für sein ganzes Leben zu haben.
    Fazit 3: Lieber GOTTESwürdig leben als menschenwürdig!

    Menschenrechtslüge

    10. Februar 2012 um 00:55


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